Künstler- oder Bandnamen
1. Wahl des Künstlernamens.
Stelle vor der Veröffentlichung deines Albums sicher, dass derzeit keine anderen Künstler denselben Künstler- oder Bandnamen (ähnlich oder identisch) verwenden, da dies zu Konflikten in den Kanälen führen kann und deine Alben unter Umständen mit dem Katalog des anderen Künstlers mit ähnlichem Künstler- oder Bandnamen zusammengefasst werden oder umgekehrt.
2. Rollen auf Album- und Titelebene.
Bei Veröffentlichungen mit zwei oder mehr Titeln sollten auf Albenebene nur die Hauptkünstler aufgeführt werden. Eine Ausnahme bilden klassische Alben, bei denen auch der/die Komponist(en) auf Albenebene genannt werden muss/müssen.
Bei Ein-Track-Singles müssen die Informationen auf Album- und Titelebene identisch sein. Daher müssen alle Rollen auf Albumebene berücksichtigt werden.
3. Zuweisung des Hauptkünstlers.
Folgendes ist zu beachten:
Wenn die Veröffentlichung zwei oder mehr Titel enthält:
- Wenn es nur einen Hauptkünstler gibt, muss dieser in allen Titeln und auch auf Albenebene als Hauptkünstler aufgeführt werden.
- Wenn es 2 oder 3 Hauptinterpreten gibt, muss jeder von ihnen mindestens einmal in einem Titel erscheinen. Und alle müssen auf Albenebene erscheinen.
- Wenn es 4 oder mehr Hauptkünstler gibt, muss jeder von ihnen in seinem entsprechenden Titel erscheinen. Auf Albenebene muss der Hauptkünstler „Various Artists“ lauten, da nicht mehr als drei Hauptkünstler angegeben werden können.
Wenn es sich bei der Veröffentlichung um eine Single mit einem Titel handelt:
Müssen die Hauptinterpreten auf Album- und Titelebene identisch sein.
4. Verwendung von „Various Artists“.
Wenn das Album vier oder mehr Hauptkünstler enthält, muss der auf Albumeebene anzugebende Künstlername „Various Artists“ lauten. Der Tag „Various Artists“ darf nicht auf Titelebene verwendet und nicht mit den Namen anderer Hauptkünstler kombiniert werden.
Auf Titelebene ist es vorzuziehen, dass nicht zu viele Namen von Hauptkünstlern erscheinen. Es ist wichtig, diese Rolle nicht mit der des „Interpreten“ zu verwechseln. Handelt es sich beispielsweise um eine Band, muss der Bandname als Hauptkünstler und die Namen der Mitglieder als Interpreten erscheinen.
5. Falsche Darstellung von „Various Artists“.
Variationen oder Abkürzungen von „Various Artists“ (z. B. „V/A“, „VA“, „Various“, „Various Artist“ oder Ähnliches) sollten nicht als Künstlername für den Inhalt in englischer Sprache verwendet werden. Die Übersetzung von „Various Artists“ ist zulässig, jedoch nur, wenn sie mit der Sprache des Inhalts übereinstimmt.
6. Komponist.
Komponisten müssen nur auf Titelebene angegeben werden, außer bei Ein-Titel-Singles und in der klassischen Musik.
Bei klassischen Veröffentlichungen müssen die Komponisten auf beiden Ebenen (Titel und Album) angegeben werden. Wenn in allen Titeln mehr als 4 Komponisten aufgeführt sind, lautet der einzige auf Albenebene angegebene Komponist „Various Composers“. Bitte verwende den Begriff „Various Composers“ nicht bei nicht-klassischen Veröffentlichungen.
7. Format.
Die Schreibweise der Künstlernamen muss korrekt sein und im gesamten Inhalt zu diesem Künstler einheitlich verwendet werden.
Der Künstlername sollte keine Großbuchstaben enthalten, mit Ausnahme von:
- Kakophonien. Das sind unaussprechbare Wörter, die in der Regel aus einer Ansammlung verschiedener Konsonanten bestehen.
- Echte Akronyme. In diesen Fällen sind die Punkte obligatorisch.
- Sonderwünsche. Wenn in den Kanälen bereits ein Profil mit Großbuchstaben erstellt wurde oder ein Sonderwunsch besteht, den Künstlernamen in Großbuchstaben beizubehalten, der durch Profile in sozialen Netzwerken und andere offizielle Webseiten belegt ist, kann der Name in Großbuchstaben übermittelt werden. Dieser Wunsch muss dem Support-Team vor dem Hochladen des Albums mitgeteilt werden.
8. Sonstige Informationen.
Der Künstlername darf keine zusätzlichen Informationen enthalten, wie z. B. Rolle, Daten, Instrumente, Bandtyp, Webseite usw.
9. Zusammengesetzte Künstlernamen.
Jedes Künstlerfeld darf nur einen Künstlernamen enthalten.
Zwei oder mehr Interpreten oder Gruppen im selben Künstlerfeld gelten als zusammengesetzter Künstler. Künstler, die üblicherweise gemeinsam als Band aufgeführt werden (ihre Namen bilden den Künstlernamen), gelten jedoch nicht als zusammengesetzte Künstler und können gemeinsam aufgeführt werden.
Ist dies nicht der Fall und gibt es mehr als einen ausübenden Künstler, muss jeder Künstler einzeln aufgeführt und als „Primär“ gekennzeichnet werden.
10. Generische Künstler.
Allgemeine Künstler wie „Chor“, „Orchester“ und „Sänger“ werden in keinem Genre akzeptiert. Die Künstlernamen sollten sich konkret auf eine Person, eine Gruppe oder Band, eine Show oder eine Produktion beziehen.
11. Name des Originalkünstlers im Künstlerfeld.
Bei Karaoke-, Tribute-, Orgel-, Parodie- oder Cover-Alben sowie bei Klingeltönen darf der Name des Originalkünstlers in keinem Künstlerfeld angezeigt werden.