Qualität und Format
1. Bildqualität.
Das Cover-Artwork darf keines der folgenden Merkmale aufweisen: unscharf, pixelig, nicht passend, falsch ausgerichtet, gedreht, fehlerhaft, verzerrt oder andere Qualitätsmängel.
Die im Coverbild angezeigten Informationen sollten stets so genau wie möglich mit den Metadaten übereinstimmen und dürfen keinerlei Abkürzungen enthalten.
2. Abmessungen des Cover-Artworks.
Das Cover aller Veröffentlichungen muss alle folgenden Anforderungen erfüllen:
- Seitenverhältnis: Genau quadratisch
- Mindestgröße: 3000 x 3000 px.
- Maximale Größe: 5000 x 5000 px.
- Akzeptierte Formate: JPG, TIFF oder PNG
- Farbmodus: RGB (CMYK ist nicht verfügbar)
- Maximale Dateigröße: 36 MB
Bilder, die nicht alle oben genannten Anforderungen erfüllen, werden nicht unterstützt und möglicherweise nicht in den Kanälen angezeigt.
Dürfen nicht enthalten:
1. Links und Webseiten.
Das Cover darf keine Website-Adressen, Websites, die Musik verkaufen, Verweise auf soziale Medien, Logos von Geschäften oder Dienstleistungen im Unterhaltungsbereich, Verweise auf physische Formate, Videoformate oder sonstige externe Verweise auf die digitale Veröffentlichung enthalten.
2. Telefon- oder E-Mail-Adressen.
Das Cover darf weder Telefonnummern noch E-Mail-Adressen enthalten.
3. Mitwirkende und Kollaborationen.
Das Cover darf Credits oder Namen anderer Künstler enthalten, die nicht die Hauptkünstler der Veröffentlichung sind, sofern diese in den Metadaten angegeben sind.
Die Informationen auf dem Cover müssen die Angaben in den Metadaten äußerst präzise und ohne Abkürzungen wiedergeben.
4. Titelliste und unleserliche Texte.
Das Cover darf keine Titelliste enthalten.
Es wird außerdem empfohlen, auf dem Cover gut lesbare Schriftarten zu verwenden, da das Bild in kleinen Formaten angezeigt wird und kleine Texte nicht gut erkennbar sind. Nicht lesbare Texte werden nicht akzeptiert.
5. Beschreibungen und Biografien.
Das Cover darf keine Albumbeschreibungen oder Künstlerbiografien enthalten.
6. Digitales, physisches und Videoformat.
Das Cover darf keine Hinweise darauf enthalten, dass es sich um ein digitales oder physisches Produkt handelt (wie z. B. „Online“, „CD“, „Compact Disc“ usw.). Auch Hinweise auf das Videoformat sind nicht zulässig.
Außerdem darf das Cover keine Hinweise auf Inhalte enthalten, die im Album fehlen, wie z. B. „Enthält DVD“ oder „Enthält Songtexte“.
Ähnliche Formulierungen wie „Alle Rechte vorbehalten“, „Registriertes Produkt“, „Urheberrechtlich geschützt“ usw. dürfen nicht verwendet werden. Auch keine anderen überflüssigen oder unnötigen Informationen.
Die Referenznummer der Veröffentlichung darf auf dem Cover erscheinen, nicht jedoch die UPC oder die ISRC-Codes der Titel.
7. Preisgestaltung.
Das Cover darf keine Hinweise auf den Preis oder sonstige Informationen zu Werbezwecken enthalten.
8. Pornografie und gewalttätige Inhalte.
Das Cover darf keine Inhalte enthalten, die rassistisch oder pornografisch sind oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.
9. Anstößige Symbolik.
Das Cover darf keinerlei Symbolik enthalten, die eine bestimmte Personengruppe oder Ethnie beleidigt, wie beispielsweise Nazi-Symbolik, die gemäß § 86a Strafgesetzbuch verboten ist.
10. Irreführende Informationen.
Das Cover darf nicht irreführend sein. Beispielsweise darf ein Künstler nicht prominent abgebildet oder erwähnt werden, obwohl er auf dem Album nicht auftritt.
11. Übersetzungen und Verwendung von Sonderzeichen.
Die Verwendung nicht-westlicher oder Sonderzeichen (wie arabische Schriftzeichen, chinesische Schriftzeichen oder griechische Buchstaben) ist zu vermeiden, es sei denn, sie stehen in einem eindeutigen Zusammenhang mit dem Inhalt.
Parallele Übersetzungen oder Transkriptionen des Inhalts sind nicht zulässig. Die Informationen müssen in derselben Struktur und mit demselben Alphabet wie in den Metadaten verfasst sein.
12. Logos, Bilder und eingetragene Marken.
Alle Logos (einschließlich der dazugehörigen Texte) müssen in den Metadaten begründet werden. Die Logos können sich auf die Künstler, Produzenten, Labels oder andere mit dem Musikprodukt verbundene Informationen beziehen.
- Nennungen von Designern, Fotografen und anderen an den Cover-Künstlern sind nicht zulässig.
- Eingetragene Marken und private oder persönliche Bilder (von Personen oder Unternehmen) dürfen nicht in das Cover-Artwork aufgenommen werden. Die einzigen Ausnahmen sind Fälle, in denen sie visuell irrelevant sind (als Teil des Hintergrunds), eine relevante Rolle spielen (z. B. in einem Musical) oder in den Metadaten begründet sind (z. B. als Produzent oder Herausgeber).
Möglicherweise müssen die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden, um eingetragene Marken, private Bilder oder Verweise auf Unternehmen oder Institutionen zu belegen und nachzuweisen, dass der Nutzer zur Verwendung berechtigt ist.