Was ist der Meta Rights Manager?
Meta Rights Manager ist ein Tool zum Schutz von Inhalten, das entwickelt wurde, um die geistigen Eigentumsrechte von Rechteinhabern auf Facebook und Instagram zu verwalten. Es identifiziert und verwaltet automatisch Übereinstimmungen mit Originalinhalten, sodass der Rechteinhaber die Inhalte monetarisieren, nachverfolgen oder blockieren kann.
Es ist wichtig zu wissen, welche Arten von Inhalten für die Bereitstellung an den Meta Rights Manager in Frage kommen. Mit der Nutzung der Plattform bestätigen Sie, dass Ihre Organisation die Rechte an allen von Ihnen für die jeweiligen Gebiete eingereichten Referenzdateien für Tonaufnahmen und Inhalten der Audiobibliothek besitzt und/oder ausschließlich verwaltet. Inhalte, an denen Sie keine ausschließlichen Rechte besitzen, sollten nicht bereitgestellt werden.
An den Rights Manager hochgeladene Referenzen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können ohne vorherige Ankündigung entfernt oder für den Abgleich mit Nutzerinhalten gesperrt werden.
Um die Compliance zu gewährleisten und potenzielle Probleme mit der Eignung von Inhalten zu vermeiden, lesen Sie bitte die folgenden Richtlinien durch.
Welche Inhalte sind zulässig?
Zulässige Inhalte müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Authentische Musik: Originalmusik, die sich im Besitz des Rechteinhabers befindet oder von diesem kontrolliert wird.
- Unverwechselbar und einzigartig: Aufnahmen, die ausreichend unverwechselbar sind und keine bestehenden Werke nachahmen oder kopieren.
- Ordnungsgemäß lizenziert: Musik, die mit ordnungsgemäßen Lizenzen und Rechten erstellt wurde und frei von der unbefugten Nutzung anderer Werke ist.
Welche Inhalte sind NICHT zulässig?
Meta stuft Folgendes als nicht zur Bereitstellung zulässig ein:
Inhalte, die keine Musik sind
- Soundeffekte (SFX): Audio ohne melodischen oder harmonischen Inhalt, wie z. B. Umgebungsgeräusche oder mechanische Geräusche.
- Gesprochene Worte oder Sprache: Aufnahmen, die ausschließlich aus Stimmen oder Dialogen ohne Melodie bestehen (z. B. Hörbücher, Reden, ASMR).
- Podcasts, Radiosendungen und Albumkommentare: Aufgezeichnete Interviews, Beschreibungen oder nicht-musikalische Sendungen.
Nicht autorisierte oder unrechtmäßige Musik
- Sound-a-Likes: Aufnahmen, die darauf ausgelegt sind, urheberrechtlich geschützte Werke zu imitieren und die Zuhörer über deren Herkunft in die Irre zu führen.
- Unrechtmäßige Titel: Musik, die ohne Genehmigung Teile bestehender Titel verwendet (z. B. verlangsamt, beschleunigt, gesampelt, als Beat verwendet, mit Hall versehen).
- Nicht autorisierte DJ- und Extended-Mixes: Zusammenstellungen oder Remixe mehrerer Titel ohne ordnungsgemäße Lizenzierung.
Musik, die nicht zur Monetarisierung geeignet ist
- Musik aus Produktionsbibliotheken: Stock-Musik oder lizenzfreie Titel, die für die Verwendung in Medien erstellt wurden (z. B. Hintergrundmusik für Videos).
- KI-generierte und/oder KI-unterstützte Musik: Musikalische Inhalte, die KI-generierte und/oder KI-unterstützte Elemente enthalten.
- Werke der Public Domain: Aufnahmen von Kompositionen, deren Urheberrechte abgelaufen sind und die daher uneingeschränkt genutzt werden dürfen.
- Unzureichend unterscheidbare Aufnahmen: Musik, die sich nicht von bestehenden legitimen Titeln unterscheiden lässt.
- Ambient-/Meditations-/Schlafmusik/Liminal: Klanglandschaften oder Soundeffekte mit minimaler Melodie, die typischerweise als Hintergrundmusik verwendet werden.
- Karaoke-Titel: Begleitaufnahmen beliebter Songs, die von einem anderen Rechteinhaber neu erstellt wurden, ausgenommen lizenzierte Instrumentalversionen.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Inhalte zulässig sind
- Überprüfen Sie die Eigentumsrechte: Stellen Sie sicher, dass Sie über die vollständigen Rechte zur Verbreitung Ihrer Musik verfügen.
- Kopieren vermeiden: Reichen Sie keine Titel ein, die bestehende urheberrechtlich geschützte Werke ohne entsprechende Genehmigung nachahmen oder daraus entlehnen.
- Stellen Sie korrekte Metadaten bereit: Reichen Sie genaue und vollständige Metadaten ein, um zu vermeiden, dass Inhalte markiert werden.