Im Gegensatz zu anderen inhaltlichen Problemen können die von Apple Music als „Editorial Hides“ bezeichneten Fälle nicht durch erneute Bereitstellung oder Aktualisierungen behoben werden. „Editorial Hides“ sind die schwerwiegendste Art der Ablehnung von Inhalten auf dem Kanal und stehen oft im Zusammenhang mit potenziellem Betrug oder Urheberrechtsbedenken. Sie können erhebliche Auswirkungen auf die Verbreitung Ihrer Inhalte auf Apple Music und iTunes haben.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Arten von „Editorial Hides“ und die Gründe, aus denen Inhalte abgelehnt werden können.
Arten von redaktionellen Ausblendungen
Kuratierte Künstler
Inhalte können unter „Curated Artist“ ausgeblendet werden, wenn:
- Apple Music eine Künstlerseite kuratiert und festgestellt hat, dass bereits ausreichend Instanzen eines Songs oder Katalogs verfügbar sind.
- Der Inhalt ist gemeinfrei, und es wird nur eine Version akzeptiert, die aus der besten verfügbaren Quelle erstellt wurde.
Wiederholte Einreichungen
Inhalte können unter „Wiederholte Einreichungen“ ausgeblendet werden, wenn:
- Mehrere Kopien desselben Inhalts oder derselben Audiodateien mit leicht abweichenden Titeln oder Künstlernamen eingereicht werden.
- Beispiele hierfür sind dasselbe Album mit einer neu angeordneten Titelliste oder nahezu identische Greatest-Hits-Alben.
- Richtlinie: Vermeiden Sie es, doppelte Versionen desselben Inhalts zu senden.
Irreführend
Inhalte können unter „Irreführend“ versteckt werden, wenn sie darauf ausgelegt sind, Kunden in die Irre zu führen. Dazu gehören unter anderem:
- Künstlernamen, Album- oder Songtitel, die Titeln oder Figuren aus Filmen, Musicals, Büchern, Podcasts, sozialen Medien, Studios oder Fernsehsendungen ähneln.
- Bilder, Logos oder Schriftarten, die mit beliebten Franchises in Verbindung stehen.
- Sound-Alikes, Coverversionen oder Tribute-Songs, die dem Original sehr ähnlich sind.
- Aufnahmen, die einen ähnlichen Namen, Titel oder ein ähnliches Bild eines beliebten Künstlers im Titel oder auf dem Cover verwenden.
Hinweis: Diese Inhalte verstoßen möglicherweise nicht gegen das Urheberrecht, können jedoch bei Kunden Verwirrung stiften und dennoch von Apple Music eingeschränkt werden.
Ablehnung aufgrund kultureller oder rechtlicher Einschränkungen
Inhalte können abgelehnt werden, wenn sie gegen Gesetze oder kulturelle Normen im Zielland oder in der Zielregion verstoßen, darunter:
- Kulturelle Sensibilitäten: Inhalte müssen legal und für das Land oder die Region, in der sie verkauft werden, angemessen sein.
- Nazi-Propaganda: Inhalte dürfen keine Nazi-Symbolik darstellen, wie sie durch § 86a Strafgesetzbuch in Deutschland (DE), Österreich (AT), der Schweiz (CH) oder anderen Ländern mit ähnlichen Beschränkungen verboten ist. Verstöße können zur Sperrung Ihres gesamten Katalogs in den betroffenen Regionen führen.
Sonstige unzulässige Inhalte
Apple Music schränkt auch Inhalte ein, die zwar nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, aber dennoch nicht zulässig sind, darunter:
- Subliminale Inhalte
- Karaoke-Musikvideos oder Klingeltöne
- Karaoke-Titel mit Lead-Gesang
- Klingeltöne, die als Titel auf Alben bereitgestellt werden
- DJ-Mix-Alben, die als einzelne Audiodatei bereitgestellt werden
- Ausschnitte oder Werbetitel
Wichtige Hinweise
- Apple prüft alle Inhalte, einschließlich Playlists, sorgfältig auf Qualität und Vielfalt.
- Redaktionelle Ausblendungen sind endgültige Entscheidungen. Das erneute Einreichen ausgeblendeter Inhalte kann zu weiteren Problemen mit dem Kanal führen.
- Eine hohe Anzahl an redaktionellen Ausblendungen kann zukünftige Veröffentlichungen blockieren.